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   OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20   

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OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20 (https://dejure.org/2021,101)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.01.2021 - 2 PA 270/20 (https://dejure.org/2021,101)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 2 PA 270/20 (https://dejure.org/2021,101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BÄO § 10; BÄO § 3 Abs 1 Satz 1 Nr 3; BÄO § 5 Abs 2; BÄO § 6 Abs 1 Nr 2; BÄO § 6 Abs 1 Nr 3; BremVwVfG § 49 Abs 2 Nr 1; GG Art 12; GG Art 2 Abs 1; VwVfG § 49 Abs 2 Satz 1 Nr 1
    Widerruf einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berrufs - Arzt; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs; Ungeeignetheit zur Ausübung des ärztlichen Berufs; Widerruf

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung der gesundheitlichen Ungeeignetheit eines Arztes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09

    Arzt, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Usbekistan

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20
    Im Übrigen ist zu bedenken, dass der Widerruf einer Erlaubnis nach § 10 BÄO - trotz der Unterschiede zur Approbation - die weitere Berufsausübung verbietet und damit einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 21.06.2010 - 4 B 526/09, juris Rn. 8, 19).

    Ein solches Vorgehen dürfte eine konkrete und nicht anders abwendbare Patientengefährdung voraussetzen, die sich schon während des für eine endgültige Sachverhaltsaufklärung nötigen Zeitraums zu verwirklichen droht (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 02.10.2019 - 2 B 229/19, juris Rn. 7; Sächs. OVG, Beschl. v. 21.06.2010 - 4 B 526/09, juris Rn. 19).

  • VG Hannover, 08.04.2019 - 5 B 7642/18

    Ärztliche Ausbildung abgeschlossen; Assistenzarzt; Georgien; Juniorarzt;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20
    a) Ein auf den Widerrufsvorbehalt des § 10 Abs. 2 Satz 2 BÄO i.V.m. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des jeweils anwendbaren VwVfG gestützter Widerruf ist nur bei aufgrund von § 10 Abs. 1 bis 2 BÄO für eine Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilten bzw. verlängerten Erlaubnissen zulässig (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 04.08.2020 - 3 B 170/20, juris Rn. 8; VG Hannover, Beschl. v. 08.04.2019 - 5 B 7642/18, juris Rn. 16; Beschl. v. 23.06.2010 - 5 A 4350/08, juris Rn. 18).

    b) Geht man davon aus, dass ein Widerruf der Erlaubnis aufgrund von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BremVwVfG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 BÄO nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde möglich ist, wenn er dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung entspricht und von einem sachlichen Grund getragen wird (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 04.08.2020 - 3 B 170/20, juris Rn. 9; VG Hannover, Beschl. v. 08.04.2019 - 5 B 7642/18, juris Rn. 18; Beschl. v. 23.06.2010 - 5 A 4350/08, juris Rn. 19; vgl. auch Schelling, in: Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018,§ 10 BÄO Rn. 13, wonach ein öffentliches Interesses am Widerruf bestehen muss, was insbesondere beim Vorliegen eines Grundes für den Widerruf der Approbation der Fall sei), ergibt sich dies daraus, dass die Beklagte ihrer Ermessensausübung im angefochtenen Bescheid die Annahme zugrunde gelegt hat, die Klägerin sei im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BÄO in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs ungeeignet (vgl. S. 2, die letzten vier Absätze sowie S. 3, erster Absatz des angefochtenen Bescheides).

  • VG Hannover, 23.06.2010 - 5 A 4350/08

    "certificate of good standing"; Widerruf der Berufserlaubnis

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20
    a) Ein auf den Widerrufsvorbehalt des § 10 Abs. 2 Satz 2 BÄO i.V.m. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des jeweils anwendbaren VwVfG gestützter Widerruf ist nur bei aufgrund von § 10 Abs. 1 bis 2 BÄO für eine Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilten bzw. verlängerten Erlaubnissen zulässig (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 04.08.2020 - 3 B 170/20, juris Rn. 8; VG Hannover, Beschl. v. 08.04.2019 - 5 B 7642/18, juris Rn. 16; Beschl. v. 23.06.2010 - 5 A 4350/08, juris Rn. 18).

    b) Geht man davon aus, dass ein Widerruf der Erlaubnis aufgrund von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BremVwVfG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 BÄO nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde möglich ist, wenn er dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung entspricht und von einem sachlichen Grund getragen wird (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 04.08.2020 - 3 B 170/20, juris Rn. 9; VG Hannover, Beschl. v. 08.04.2019 - 5 B 7642/18, juris Rn. 18; Beschl. v. 23.06.2010 - 5 A 4350/08, juris Rn. 19; vgl. auch Schelling, in: Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018,§ 10 BÄO Rn. 13, wonach ein öffentliches Interesses am Widerruf bestehen muss, was insbesondere beim Vorliegen eines Grundes für den Widerruf der Approbation der Fall sei), ergibt sich dies daraus, dass die Beklagte ihrer Ermessensausübung im angefochtenen Bescheid die Annahme zugrunde gelegt hat, die Klägerin sei im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BÄO in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs ungeeignet (vgl. S. 2, die letzten vier Absätze sowie S. 3, erster Absatz des angefochtenen Bescheides).

  • VG Magdeburg, 04.08.2020 - 3 B 170/20

    Zu den Voraussetzungen des Widerrufs einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20
    a) Ein auf den Widerrufsvorbehalt des § 10 Abs. 2 Satz 2 BÄO i.V.m. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des jeweils anwendbaren VwVfG gestützter Widerruf ist nur bei aufgrund von § 10 Abs. 1 bis 2 BÄO für eine Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilten bzw. verlängerten Erlaubnissen zulässig (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 04.08.2020 - 3 B 170/20, juris Rn. 8; VG Hannover, Beschl. v. 08.04.2019 - 5 B 7642/18, juris Rn. 16; Beschl. v. 23.06.2010 - 5 A 4350/08, juris Rn. 18).

    b) Geht man davon aus, dass ein Widerruf der Erlaubnis aufgrund von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BremVwVfG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 BÄO nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde möglich ist, wenn er dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung entspricht und von einem sachlichen Grund getragen wird (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 04.08.2020 - 3 B 170/20, juris Rn. 9; VG Hannover, Beschl. v. 08.04.2019 - 5 B 7642/18, juris Rn. 18; Beschl. v. 23.06.2010 - 5 A 4350/08, juris Rn. 19; vgl. auch Schelling, in: Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018,§ 10 BÄO Rn. 13, wonach ein öffentliches Interesses am Widerruf bestehen muss, was insbesondere beim Vorliegen eines Grundes für den Widerruf der Approbation der Fall sei), ergibt sich dies daraus, dass die Beklagte ihrer Ermessensausübung im angefochtenen Bescheid die Annahme zugrunde gelegt hat, die Klägerin sei im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BÄO in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs ungeeignet (vgl. S. 2, die letzten vier Absätze sowie S. 3, erster Absatz des angefochtenen Bescheides).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den das Rechtstaatsprinzip erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88, juris Rn. 26 f.).
  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20
    Für die Klägerin, die sich als türkische Staatsgehörige nicht unmittelbar auf Art. 12 GG berufen kann, dürfte im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Ergebnis kein wesentlich geringeres Schutzniveau gelten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2003 - 7 S 536/03

    Aufhebende Beschwerdeentscheidung und Entscheidung durch VG; Vervollständigung

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20
    Der Senat macht von dem ihm nach § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumten Ermessen Gebrauch, die erneute Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch dem Verwaltungsgericht zu übertragen, weil sich dieses bisher noch nicht mit dem Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe befasst hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.01.2010 - 5 M 27.09, juris Rn. 6; Bay. VGH , Beschl. v. 27.06.2008 - 4 C 08.1468, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.07.2003 - 7 S 536/03, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 5 M 27.09

    PKH für Klage gegen Nutzungs- und Hausverbot für FU-Bibliotheken; unvollständig

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20
    Der Senat macht von dem ihm nach § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumten Ermessen Gebrauch, die erneute Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch dem Verwaltungsgericht zu übertragen, weil sich dieses bisher noch nicht mit dem Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe befasst hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.01.2010 - 5 M 27.09, juris Rn. 6; Bay. VGH , Beschl. v. 27.06.2008 - 4 C 08.1468, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.07.2003 - 7 S 536/03, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 02.10.2019 - 2 B 229/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Erlaubnis zur Führung der

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20
    Ein solches Vorgehen dürfte eine konkrete und nicht anders abwendbare Patientengefährdung voraussetzen, die sich schon während des für eine endgültige Sachverhaltsaufklärung nötigen Zeitraums zu verwirklichen droht (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 02.10.2019 - 2 B 229/19, juris Rn. 7; Sächs. OVG, Beschl. v. 21.06.2010 - 4 B 526/09, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 4 C 08.1468

    Prozesskostenhilfe; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20
    Der Senat macht von dem ihm nach § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumten Ermessen Gebrauch, die erneute Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch dem Verwaltungsgericht zu übertragen, weil sich dieses bisher noch nicht mit dem Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe befasst hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.01.2010 - 5 M 27.09, juris Rn. 6; Bay. VGH , Beschl. v. 27.06.2008 - 4 C 08.1468, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.07.2003 - 7 S 536/03, juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 09.07.2007 - W 7 K 06.563
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2024 - 14 PA 130/23

    Assistenzhund; Eingliederungshilfe; Opferentschädigungsgesetz; PTBS

    Der Senat macht von dem ihm nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumten Ermessen Gebrauch, die erneute Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch dem Verwaltungsgericht zu übertragen, weil sich dieses bisher noch nicht mit dem Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe befasst hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.4.2021 - 6 C 21.514 -, juris Rn. 16 und v. 27.6.2008 - 4 C 08.1468 -, juris Rn. 10; BremOVG, Beschl. v. 8.1.2021 - 2 PA 270/20 -, juris Rn. 18; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 21.1.2010 - 5 M 27.09 -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.7.2003 - 7 S 536/03 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2022 - 14 PA 97/22

    BAföG; Prozesskostenhilfe

    Der Senat macht von dem ihm nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumten Ermessen Gebrauch, die erneute Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch dem Verwaltungsgericht zu übertragen, weil sich dieses bisher noch nicht mit dem Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe befasst hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.4.2021 - 6 C 21.514 -, juris Rn. 16 und v. 27.6.2008 - 4 C 08.1468 -, juris Rn. 10; BremOVG, Beschl. v. 8.1.2021 - 2 PA 270/20 -, juris Rn. 18; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 21.1.2010 - 5 M 27.09 -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.7.2003 - 7 S 536/03 -, juris Rn. 5).
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